MENSCHENRUHE
Das Staatsziel muss die Respektierung der Menschenehre, der Menschenwürde und der Menschenruhe in eben dieser Reihenfolge sein. Wenn die Menschenwürde verletzt wird, haben wir nicht das Recht zu ruhen und wenn die Menschenehre verletzt wird, kann die Menschenwürde nur die Lüge einer Sklavenmoral sein.
Die Menschenruhe wird u.a. fundamental dann verletzt, wenn es dem Menschen verwehrt wird, sein Leben auf seinen Fähigkeiten und Talenten aufzubauen. Kein Mensch darf dazu gezwungen werden, gegen sich selbst zu handeln. Es muss für jeden Menschen ein Platz in der Gesellschaft gefunden werden können, wo er er selbst sein darf. Möglichkeiten der uneingeschränkten Selbstverwirklichung und Transparenzen zur Verallgemeinerung von Werten sollten dafür geschaffen werden. Die Selbstverwirklichung darf nicht die Menschenwürde anderer verletzen.
Bevor die Respektierung der Menschenruhe Sinn macht, müssen zuerst die Menschenehre und die Menschenwürde respektiert werden. Menschen werden dann nicht einfach in Ruhe gelassen, sondern es wird angestrebt, jedem(/r) Einzelnen die Möglichkeit zu geben, in seinem(ihrem) privaten Bereich (womit nicht nur der eigene Haushalt gemeint ist) wie ein(/e) König(/in) zu leben, wo er(sie) niemanden über sich dulden muss. In dem öffentlichen Bereich wird er weiterhin beansprucht werden, aber wenn, dann mit den Talenten, deren Ausübung ihm die größte Befriedigung und die größten Möglichkeiten der Weiterentwicklung verspricht, oder in den Tätigkeiten, in denen er seinen Beitrag am Höchsten wertschätzen kann.
Nicht jeder will wohl ein großer Denker sein oder an der Spitze einer Hierarchie stehen. Zur Menschenruhe gehört es auch dazu, den Menschen nicht zu dem zu machen, was die Gesellschaft von ihm fordert. Wenn die Gesellschaft herrscht, dann haben Einzelne für sie die Macht an sich gerissen. Die Gesellschaft darf sich nicht über die Bedürfnisse der einzelnen Menschen hinwegsetzen. Sie ist nur deren Gesamtheit. Erst so wird es auch für jede Tätigkeit jemanden geben, der sie gerne macht. Wenn der Schaffende den Nutzen seiner Tätigkeit in ihrer Ausübung schon kennenlernen soll, dann müssen die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsverhältnisse diesen schon reflektieren. Die Respektierung der Menschenruhe ist in ihrem vollständigen Umfang also schon recht voraussetzungsvoll - nichtsdestotrotz ein Staatsziel. Erst wenn dieses Staatsziel voll verwirklicht worden ist, haben wir das Ende der Tyrannei erreicht.